Schulgeld

Das Schulgeld richtet sich nach dem Einkommen deiner Familie.

Wer weniger verdient, zahlt weniger. Das Schulgeld beginnt bei 20 € im Monat.

Beispiele

Schulgeld für ein Kind, je nach Nettoeinkommen der Familie:

Nettoeinkommen der Familie im MonatSchulgeld für ein Kind im Monat
bis 1.000 €20 €
bis 1.500 €39 €
bis 2.500 €95 €
bis 3.750 €199 €
bis 5.000 €340 €

Bei mehreren Kindern sinkt das Schulgeld für jedes Kind: bei zwei Kindern auf 90 %, bei drei Kindern auf 80 %, ab vier Kindern auf 70 %. Es zählen alle Kinder, für die du Kindergeld bekommst, auch Geschwister an anderen Schulen.

Als Einkommen zählen die laufenden Netto-Einnahmen der Eltern. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor.

Stand: Schuljahr 2026/27. Die vollständige Schulgeldtabelle bekommst du mit dem Aufnahmeantrag.

Aufnahme unabhängig vom Einkommen

Schulen in freier Trägerschaft nehmen Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern auf. So verlangt es das Grundgesetz (Sonderungsverbot, Art. 7 Abs. 4). Über die Aufnahme entscheidet bei uns allein, ob die Schule zu deinem Kind passt.

Ermäßigung auf Antrag

Belasten Krankheit, Unterhalt oder hohe Wohnkosten deine Familie, ermäßigen wir das Schulgeld auf Antrag oder setzen es für die Dauer der Belastung aus. Sprich uns dazu im Aufnahmegespräch an. Deine Angaben behandeln wir vertraulich.

Weitere Hinweise

  • 30 % des Schulgelds kannst du als Sonderausgabe von der Steuer absetzen, bis zu 5.000 € im Jahr je Kind.
  • Für Hort und Mittagessen gelten eigene Beiträge.

Zur Anmeldung: Die 1. Klasse · Quereinstieg

Fragen beantwortet gerne unsere Geschäftsführung, Tel. 03334 – 38 00 223.